Check-In / Check-Out Richtlinien
An- und Abreise, SchlüsselübergabeDie An- und Abreisezeitpunkten werden mit dem Vermieter vereinbart. Der Gast ist verpflichtet bei der Anreise das Dokument von Übergabeprotokoll zu unterschreiben.
Zahlungsbedingungen
Keine definierte Richtlinie
Richtlinien für die Mitnahme von Tieren
Die Unterbringung von Haustiere ist nicht möglich. Werden Tiere untergebracht kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 EUR netto in der Rechnung stellen.
Allgemeine Richtlinien
Allgemeine Rechte und Pflichte
Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Apartment belegen. Die Wohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung (nach Abs. 2) genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Wohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Wohnung, in der Wohnung und/oder am Inventar der Wohnung schuldhaft verursacht hat/haben.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Wohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für Folgendes, das von unserer Endreinigung nicht umfasst ist: Spülen von Geschirr & Allgemeine Aufräumarbeiten. Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 15,00 € (netto) erhoben.
Bitte achten Sie auf die richtige Mülltrennung!
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei der Polizei!
Stornobedingungen
Keine definierte Richtlinie